Ihre MPU einfach gut vorbereitet bestehen
Nehmen Sie sich die Zeit, um die Informationen zur MPU auf meiner Homepage sorgfältig durchzulesen.
Wichtig: Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis (MPU / Nachschulung etc.) trifft NICHT das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Sie sollten daher grundsätzlich immer (in allen Fragen / Anliegen / Beantragungen rund um Ihren Führerschein) den direkten Weg über Ihre Führerscheinstelle gehen! Nur dort weiß man, welche Maßnahmen Sie zur Rückerlangung / Sicherung Ihrer Fahrerlaubnis durchführen / erfolgreich bestehen müssen. Versuchen Sie stets eine freundliche respektvolle Beziehung zu den Beamten / Angestellten der Behörde aufzubauen. Erfragen Sie, welche Auflagen Sie in deren Augen unbedingt erfüllen müssen, ob und wie Sie die Prozedur (Sperrfrist) abkürzen können. Gerne helfe ich Ihnen bei der Gesprächsvorbereitung oder der Korrespondenz.
Auch senden Sie mir, falls vorhanden, lückenlos Ihre (anderen) nicht im Fahrregister genannten Delikte als Auflistung vor dem (ersten) Beratungstermin zu.
Wann ist was passiert? Uhrzeit / Datum, ..., (Haftstrafen, Anzeigen, Einträge im Führungszeugnis, laufende Verfahren, ...)
Bei Drogen- und oder Alkoholdelikten wird im Rahmen einer MPU oft ein Abstinenznachweis über mehrere Monate (ctu 3) gefordert. Die Begutachtungsstellen oder Führerscheinstellen können Ihnen die erforderlichen Adressen und Informationen bereitstellen. Gelegentlich kann auch das Gesundheitsamt behilflich sein oder die Proben rechtsverbindlich entnehmen. Die Notwendigkeit der Einreichung von Nachweisen wird individuell bewertet.