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MPU Vorbereitung mit Abstinenznachweisen


Stichwort Abstinenznachweise:

Wussten Sie, dass nicht jede MPU zwangsläufig Abstinenznachweise bedingt? Vielleicht benötigen Sie ja überhaupt gar keine mit / nach Ablauf der Sperrfrist.


Sie haben nach einer Alkoholfahrt mit weniger als +- 1,6 (in Berlin +- 1,1) Promille Ihren Führerschein verloren?

Dann ist u.U. eine Sperrfristverkürzung (auf Antrag) bei der Staatsanwaltschaft / beim Verfahrensrichter möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie gerne. Sprechen Sie ihn an! Je nach Bundesland stehen die Chancen auf Verkürzung der Sperrfrist besser oder schlechter. Da gibt es leider keine einheitliche Linie.

Dann ist u.U. eine Abstinzverkürzung oder gar der komplette Verzicht auf Abstinenznachweise möglich. Auch hier gibt es Fallstricke bei der Betrachtung des Einzelfalls.


Bei Ihnen wurde eine MPU nach einer „Cannabis Fahrt“ angeordnet?

Dann ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Fragestellung der Führerscheinstelle direkt oder indirekt Abstinenznachweise bedingt oder auch nicht. Eine Fristsetzung zur MPU binnen 3 Monaten, welche den Betroffenen meist kurz nach dem Monat Fahrverbot ins Haus flattert, impliziert leider nicht, dass Sie per se am MPU Prüfungstag keine 6 monatige Abstinenz nachweisen müssen. Viele Betroffene berichten darüber, dass sie genau deswegen durchgefallen sind. Es fehlten schlicht die Nachweise einer Abstinenz über 6 Monate


Unverbindliche "Faustregel":

Kein Abstinenznachweis: Bei einmaligem (ALKOHOL) Delikt mit geringer BAK.

6 Monate Abstinenznachweis mit geringer bis mittlerer BAK.

12 Monate in allen anderen Fällen.

6 Monate bei THC; einmalig, geringe Drogenwerte.

12 Monate in allen anderen Fällen. - Gesetzesänderung (01.01.2024):

D2, „fortgeschrittene Drogenproblematik": 15 Monate Abstinenznachweis! Zusätzlich muss in den ersten 3 Monaten ein MPU-Vorbereitungskurs oder eine abstinenzstabilisierende Maßnahme abgeschlossen sein. Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Abstinenzdauer entsprechend.

* Bei D2 Hypothesen wird die sog. fortgeschrittene Drogenproblematik evaluiert (beurteilt). Umgangssprachlich wird bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik von Drogenmissbrauch gesprochen.

Die folgenden Drogen fallen in die D2 Hypothese:

  • Kokain
  • Benzodiazepine
  • Opiode
  • Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)
  • Methamphetamin (Crystal Meth)
  • (Neue) psychoaktive Stoffe (-N-pS)


Achtung! Eine erst später durchgeführte MPU Vorbereitung darf sich nur noch mit der Rückfallgefahr beschäftigen und nicht mehr mit der eigentlichen Abstinenzstabilisierung. Diese ist dann gesondert nachzuweisen, wobei negative Abstinenznachweise alleine nicht mehr ausreichen, um diese zu belegen!

Alkohol / Cannabis: Keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage.

Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei der Einzelfallbetrachtung wirken mit (UND / ODER): Die Führerscheinstelle, Ihr MPU Berater, Ihr Rechtsanwalt, ...