Ausländische Dividenden
Bestimmte ausländische Dividendeneinkünfte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine partielle Befreiung infrage kommen.
Der nominelle Steuersatz ist nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend sind Geschäftsmodell, Einkunftsart, steuerliche Ansässigkeit, Substanz, Unternehmensleitung und die steuerlichen Regeln aller beteiligten Staaten.
Grundlagen
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent. Dieser Satz beschreibt nicht automatisch die Gesamtbelastung. Für bestimmte Tätigkeiten und Einkunftsarten bestehen besondere Regelungen.
Unternehmen werden auf Grundlage ihres steuerlich relevanten Einkommens besteuert. Betriebsausgaben, Verluste, gesetzliche Abzüge und besondere Steuerregelungen können die tatsächliche Belastung beeinflussen.
Für bestimmte Gewinne aus Warenexporten kann ein Satz von 3 Prozent gelten. Darüber hinaus existieren partielle Steuerbefreiungen für ausgewählte Einkunftsarten und regulierte Tätigkeiten.
Diese Regeln gelten jedoch nicht automatisch nur deshalb, weil eine Gesellschaft auf Mauritius registriert wurde. Das reale Geschäftsmodell und die wirtschaftliche Umsetzung bleiben entscheidend.
Unternehmenssteuern im Überblick
Partielle Steuerbefreiung
Partielle Befreiungen gelten nur für ausdrücklich erfasste Einkünfte und Tätigkeiten und setzen die jeweiligen gesetzlichen Bedingungen voraus.
Eine 80-Prozent-Befreiung kann bei einem Satz von 15 Prozent rechnerisch zu 3 Prozent Körperschaftsteuer auf die betreffenden Einkünfte führen – vor zusätzlichen Abgaben. Das ist ein anderer Mechanismus als der gesetzliche Warenexport-Steuersatz. Eine 95-Prozent-Befreiung betrifft besondere Kategorien, etwa qualifizierende Zinsen bestimmter lizenzierter Fonds.
Partielle Befreiung und ausländische Steueranrechnung dürfen nicht ohne Weiteres für dieselben Einkünfte kombiniert werden.
Quelle: MRA-Erläuterungen, insbesondere Items 44–50 und 78. Die individuelle Berechtigung ist anhand der aktuellen Vorschriften zu prüfen.
Bestimmte ausländische Dividendeneinkünfte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine partielle Befreiung infrage kommen.
Ausgewählte Zinseinkünfte können besonderen Regeln unterliegen. Für Banken und Finanzunternehmen bestehen eigene Einschränkungen.
Gewinne, die einer ausländischen Betriebsstätte zugerechnet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen erfasst sein.
Für bestimmte regulierte Investment-, Fonds- und Vermögensverwaltungsaktivitäten bestehen besondere Regelungen.
Ausgewählte Schiffs-, Flugzeug-, Bahn- und Infrastrukturaktivitäten können unter gesetzlich definierte Kategorien fallen.
Bei lizenzierten Tätigkeiten müssen steuerliche Behandlung und regulatorische Zulassung gemeinsam betrachtet werden.
CCR-Abgabe · Aktualisierung September 2026
Die Corporate Climate Responsibility Levy besteht seit dem Veranlagungsjahr ab 1. Juli 2024. Sie beträgt 2 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, wenn der gesetzlich definierte Jahresumsatz mehr als 50 Millionen MUR beträgt. Bei höchstens 50 Millionen MUR entfällt sie.
Grundlage: Income Tax Act, Sections 50N und 50O.
Der neue Section 50O(5) schränkt die Verrechnung von Steuergutschriften mit der CCR ein. Ausdrücklich ausgenommen bleiben Gutschriften nach Section 76 sowie die besondere Gutschrift nach Section 161A(58A). Bei ausländischen Einkünften müssen daher Abkommensgrundlage und Anrechnungsvoraussetzungen einzeln geprüft werden. Ein DBA allein garantiert keine vollständige Entlastung.
Für APS-pflichtige Gesellschaften wird die CCR zudem stufenweise in das Vorauszahlungssystem einbezogen. Das betrifft die Zahlungsplanung; es ist keine entsprechende Senkung der jährlichen Abgabe.
Quelle: Finance Act 2026, Section 7(d) und 7(u), PDF-Seiten 56–57 und 64–65.
Gesamtbelastung
Zusätzlich sind je nach Unternehmen die Corporate Social Responsibility (CSR), die Fair Share Contribution sowie gegebenenfalls Mindest- und Branchensteuern zu prüfen. Dafür gelten jeweils eigene Voraussetzungen und Ausnahmen. Eine Befreiung von einer Abgabe bedeutet keine Befreiung von allen anderen.
Für internationale Projekte gehören außerdem Quellensteuern, die Besteuerung der Gesellschafter und laufende Buchhaltungs- und Verwaltungskosten in die Planung. Der Körperschaftsteuersatz allein bildet diese Positionen nicht ab.
Gesetzliche Grundlagen und Änderungen: MRA – Income Tax Act, Value Added Tax Act und Finance Acts.
Wirtschaftliche Substanz
Eine Gesellschaft muss mehr sein als Registereintrag und Geschäftsadresse. Die tatsächliche Organisation muss zur Tätigkeit und zur beanspruchten steuerlichen Behandlung passen.
Entscheidungen und wesentliche einkommensgenerierende Aktivitäten müssen nachvollziehbar zur Struktur passen.
Die wirtschaftliche Präsenz muss in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Tätigkeit stehen.
Internationale Steuerstruktur
Die persönliche Steueransässigkeit der Gesellschafter kann Auswirkungen auf Beteiligungen, Ausschüttungen und Meldepflichten haben.
Wo strategische Unternehmensentscheidungen tatsächlich getroffen werden, kann für die steuerliche Einordnung entscheidend sein.
Zielländer, Kundenstaaten und Beteiligungsgesellschaften können eigene Steuerrechte und Quellensteuern auslösen.
Abkommen können Steuerrechte zwischen Staaten verteilen, setzen aber die jeweilige Anwendbarkeit und Voraussetzungen voraus.
Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen sollten einem Fremdvergleich standhalten und wirtschaftlich dokumentierbar sein.
Andere Staaten können spezielle Regeln für ausländische Gesellschaften, Beteiligungen und niedrig besteuerte Einkünfte anwenden.
Laufende Steuer- und Compliance-Prozesse
Die Gesellschaft muss den passenden Steuerarten und steuerlichen Pflichten korrekt zugeordnet werden.
Rechnungen, Verträge, Bankbewegungen und Geschäftsvorfälle müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Jahreserklärungen, Vorauszahlungen und weitere steuerliche Meldungen müssen innerhalb der jeweils geltenden Fristen erfolgen.
Umsätze, Registrierungspflichten und die Behandlung lokaler oder grenzüberschreitender Leistungen müssen fortlaufend geprüft werden.
Unternehmensleitung, lokale Ausgaben, Personal und wirtschaftliche Aktivitäten müssen nicht nur eingerichtet, sondern dauerhaft nachweisbar sein.
Mauritius1331 Projektkoordination
Eine internationale Unternehmensstruktur kann Corporate Services, Accounting, Steuerberatung, Banking, rechtliche Prüfung und operative Entscheidungen miteinander verbinden.
Mauritius1331 begleitet die strategische Einordnung und koordiniert den Gesamtprozess. Steuerliche Fachprüfungen und Steuerberatung werden dort, wo sie erforderlich sind, durch entsprechend qualifizierte Steuerberater oder andere befugte Spezialisten erbracht.
Zu Beginn werden Mandatsumfang, Zuständigkeiten und Honorar festgelegt. Fachleistungen und deren Kosten werden gesondert vereinbart, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
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Häufige Fragen
Nein. Der Umsatz entscheidet über die Schwelle. Die Abgabe wird auf das steuerpflichtige Einkommen berechnet. Steuerfreie Einkünfte zählen bei der Prüfung der Umsatzschwelle mit.
Nein. Der Finance Act 2026 begrenzt die Anrechnung und nennt ausdrückliche Ausnahmen. Ob eine Anrechnung nach Section 76 greift, muss anhand des einschlägigen Abkommens und der konkreten Einkünfte fachlich geprüft werden.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent. Sonderregelungen und zusätzliche Abgaben wie CCR können die tatsächliche Belastung verändern.
Nein. Bestimmte Warenexportgewinne unterliegen einem gesetzlichen Satz von 3 Prozent. Davon zu unterscheiden ist eine rechnerische Körperschaftsteuerbelastung von 3 Prozent bei einer anwendbaren 80-Prozent-Befreiung und einem regulären Satz von 15 Prozent. Zusatzabgaben sind damit nicht abgegolten.
Bei bestimmten qualifizierenden Einkunftsarten kann ein Teil der Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Substanzanforderungen müssen erfüllt sein.
Nein. Eine reine Registrierung oder Geschäftsadresse ersetzt keine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit, Leitung und passende wirtschaftliche Substanz.
Mauritius1331 begleitet die strategische Einordnung, Strukturierung und Projektkoordination. Steuerberatung und steuerliche Fachprüfungen werden durch entsprechend qualifizierte externe Steuerberater oder befugte Fachpartner erbracht.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wohnsitz, Unternehmensleitung, Beteiligungen, Einkunftsart und deutsche beziehungsweise andere ausländische Steuerregeln müssen gemeinsam geprüft werden.
Nein. Accounting, Steuererklärungen, VAT, Substanz, grenzüberschreitende Zahlungen und Veränderungen der Unternehmensstruktur müssen laufend berücksichtigt werden.
Dann sollten Geschäftsmodell, Gesellschaft, Steueransässigkeit, Substanz, Banking und internationale Auswirkungen zusammen geplant werden. Mauritius1331 strukturiert das Projekt und koordiniert bei Bedarf die erforderlichen Fachprüfungen.