Ausländische Dividenden
Bestimmte ausländische Dividendeneinkünfte können unter den gesetzlichen Bedingungen für eine partielle Befreiung infrage kommen.
Mauritius bietet ein vergleichsweise übersichtliches Unternehmenssteuersystem. Der allgemeine Steuersatz allein sagt jedoch wenig über die tatsächliche Belastung aus. Entscheidend sind Einkunftsart, Geschäftstätigkeit, steuerliche Ansässigkeit, wirtschaftliche Substanz und die Verbindung zu anderen Staaten.
Grundlagen
Gesellschaften werden grundsätzlich auf Grundlage ihres steuerlich relevanten Einkommens besteuert. Ausgangspunkt sind die erzielten Einkünfte abzüglich zulässiger Betriebsausgaben, Verluste und gesetzlicher Abzüge.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 Prozent. Für Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen für den Export von Waren erfüllen, kann ein Satz von 3 Prozent gelten.
Darüber hinaus existiert ein System partieller Steuerbefreiungen für ausgewählte Einkunftsarten und regulierte Tätigkeiten. Eine solche Befreiung ist jedoch nicht automatisch mit einer Gesellschaftsgründung oder einer Global-Business-Struktur verbunden.
Maßgeblich ist immer die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Deshalb müssen Geschäftsmodell, Verträge, Personal, Entscheidungsprozesse und tatsächliche Zahlungsströme gemeinsam betrachtet werden.
Steuersystem
Welche Steuer tatsächlich anfällt, hängt von Tätigkeit, Umsatz, Einkunftsart, Rechtsform und steuerlicher Einordnung des Unternehmens ab.
| Bereich | Grundsatz | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | Regulär 15 Prozent auf das steuerpflichtige Einkommen. | Ausnahmen und partielle Befreiungen gelten nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. |
| Export von Waren | Für bestimmte Gewinne kann ein Satz von 3 Prozent gelten. | Der Begriff des Warenexports ist gesetzlich definiert und darf nicht pauschal auf jede internationale Dienstleistung übertragen werden. |
| Partielle Befreiung | Bestimmte Einkünfte können zu 80 oder 95 Prozent befreit sein. | Einkunftsart, Lizenzierung und wirtschaftliche Substanz müssen die jeweiligen Bedingungen erfüllen. |
| Mehrwertsteuer | Der reguläre VAT-Satz beträgt 15 Prozent. | Registrierungspflicht, steuerbare Umsätze und Ausnahmen müssen individuell geprüft werden. |
| Quellensteuern | Können je nach Zahlung, Empfänger und anwendbarem Abkommen relevant werden. | Nationale Regeln und Doppelbesteuerungsabkommen müssen gemeinsam betrachtet werden. |
| Verlustvortrag | Nicht genutzte Verluste können grundsätzlich zeitlich begrenzt vorgetragen werden. | Änderungen der Beteiligungsverhältnisse können die Nutzung beeinflussen. |
Partielle Befreiung
Das System der partiellen Befreiung gilt nur für ausdrücklich erfasste Einkünfte und Tätigkeiten. Es handelt sich nicht um einen pauschalen Steuersatz für sämtliche internationalen Unternehmen.
Bestimmte ausländische Dividendeneinkünfte können unter den gesetzlichen Bedingungen für eine partielle Befreiung infrage kommen.
Für ausgewählte Zinseinkünfte kann eine partielle Befreiung gelten. Für Banken und verschiedene Finanzunternehmen bestehen besondere Einschränkungen.
Gewinne, die einer ausländischen Betriebsstätte zugerechnet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen erfasst sein.
Für bestimmte regulierte Fonds-, Investment- und Vermögensverwaltungsaktivitäten bestehen besondere Regelungen.
Ausgewählte Schiffs-, Flugzeug-, Bahn- und Infrastrukturaktivitäten können unter die gesetzlich bestimmten Kategorien fallen.
Bei lizenzierten Tätigkeiten ist neben dem Steuerrecht insbesondere die jeweilige Genehmigung durch die zuständige Aufsicht relevant.
Substanzanforderungen
Unternehmen müssen ihre wesentlichen einkommensgenerierenden Tätigkeiten in Mauritius ausüben und eine zur Tätigkeit passende wirtschaftliche Präsenz nachweisen.
Die für die jeweiligen Einkünfte wesentlichen Entscheidungen und Tätigkeiten müssen nachvollziehbar in Mauritius stattfinden.
Umfang und Qualifikation des Personals sowie die lokalen Ausgaben müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stehen.
Steuerliche Gewinnermittlung
Steuerlich abzugsfähig sind nicht automatisch alle Zahlungen eines Unternehmens. Aufwendungen müssen dem Geschäft dienen, ausreichend dokumentiert und gesetzlich zulässig sein.
Gehälter, bestimmte Arbeitgeberkosten und weitere beschäftigungsbezogene Ausgaben können bei betrieblicher Veranlassung relevant sein.
Miete, Büro, Buchhaltung, Prüfung, Unternehmensverwaltung und weitere laufende Kosten müssen nachvollziehbar belegt werden.
Rechtliche, steuerliche und geschäftliche Beratung kann abzugsfähig sein, sofern sie mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängt.
Zinsen und Finanzierungskosten können besonderen Abzugsbeschränkungen, Fremdvergleichs- und Verrechnungspreisregeln unterliegen.
Für Anlagevermögen können steuerliche Abschreibungen, Investitionsfreibeträge oder besondere Regelungen relevant sein.
Zahlungen an verbundene Unternehmen müssen einem Fremdvergleich standhalten und wirtschaftlich nachvollziehbar dokumentiert sein.
Laufende Pflichten
Eine steuerlich funktionierende Gesellschaft benötigt verlässliche Prozesse. Die Verpflichtungen enden nicht mit der Registrierung.
Die Gesellschaft muss korrekt bei den zuständigen Stellen registriert und den passenden Steuerarten zugeordnet werden.
Geschäftsvorfälle, Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge und Zahlungsbelege müssen vollständig und nachvollziehbar erfasst werden.
Jahreserklärungen, mögliche Vorauszahlungen und weitere Erklärungen müssen innerhalb der jeweils geltenden Fristen eingereicht werden.
Unternehmen müssen überwachen, ob eine Registrierungspflicht entsteht und wie steuerbare, befreite oder grenzüberschreitende Umsätze behandelt werden.
Personal, lokale Ausgaben, Geschäftsleitung und einkommensgenerierende Tätigkeiten müssen nicht nur geplant, sondern dauerhaft nachgewiesen werden.
Internationale Strukturen
Bei internationalen Unternehmern wirken die mauritischen Regeln mit dem Steuerrecht der Wohnsitz-, Eigentümer- und Tätigkeitsstaaten zusammen.
Substanz, Beteiligungsmanagement und internationale Holdingstrukturen strategisch einordnen.
Internationale Besteuerung Doppelbesteuerungsabkommen MauritiusGrundlagen zu Ansässigkeit, Quellensteuern und grenzüberschreitenden Einkünften.
Aufenthalt und Leitung Occupation Permit MauritiusAufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Unternehmer, Investoren und qualifizierte Fachkräfte.
Häufige Fragen
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 Prozent. Für bestimmte Einkünfte und Tätigkeiten können andere Regelungen oder partielle Befreiungen gelten.
Nein. Der Satz von 3 Prozent gilt nicht pauschal für internationale Unternehmen. Er betrifft bestimmte Gewinne aus dem gesetzlich definierten Export von Waren.
Bei einer qualifizierenden Einkunftsart können 80 Prozent dieser Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Substanzanforderungen müssen vollständig erfüllt werden.
Nein. Eine reine Registrierung oder Geschäftsadresse ersetzt keine reale wirtschaftliche Tätigkeit, tatsächliche Leitung, qualifiziertes Personal und angemessene lokale Ausgaben.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 15 Prozent. Registrierung, Ausnahmen und die Behandlung einzelner Umsätze müssen separat geprüft werden.
Nicht genutzte steuerliche Verluste können grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum vorgetragen werden. Änderungen der Eigentümerstruktur können die Nutzung beeinflussen.
Das hängt unter anderem von Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung, Beteiligung, Einkunftsart und deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln ab. Die mauritische Steuer allein entscheidet nicht über die Gesamtbelastung.
Mauritius kann für international tätige Unternehmen interessante Rahmenbedingungen bieten. Belastbar wird die Struktur jedoch erst, wenn Tätigkeit, Substanz, Unternehmensleitung, Eigentümer und Zielländer steuerlich und wirtschaftlich zusammenpassen.
Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Steuersätze, Vergünstigungen und Voraussetzungen können sich ändern. Eine konkrete Unternehmensstruktur muss vor der Umsetzung durch qualifizierte Berater in allen beteiligten Staaten geprüft werden.