Operative Tätigkeit
Die Gesellschaft benötigt ein nachvollziehbares Geschäftsmodell, tatsächliche Aktivität, ordnungsgemäße Verwaltung und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen.
Die Investor Occupation Permit verbindet Aufenthalt und aktive unternehmerische Tätigkeit. Seit August 2026 gelten für neue Antragsteller deutlich höhere Anforderungen an Anfangsinvestition, Umsatz und wirtschaftliche Substanz.
Schnelle Einordnung
Die Investor Occupation Permit richtet sich an Nichtstaatsbürger, die über ein Unternehmen auf Mauritius eine reale Geschäftstätigkeit aufbauen oder aktiv führen. Eine passive Kapitalanlage, eine bloße Gesellschaftsregistrierung oder ein Immobilienkauf erfüllen diese Logik nicht automatisch.
Die Gesellschaft benötigt ein nachvollziehbares Geschäftsmodell, tatsächliche Aktivität, ordnungsgemäße Verwaltung und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen.
Der Antragsteller soll das Unternehmen nicht nur finanzieren, sondern im Rahmen der genehmigten Struktur aktiv aufbauen, leiten oder betreiben.
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit wird nicht allein beim Einstieg betrachtet. Spätere Umsatzschwellen werden für den Fortbestand der Permit entscheidend.
Neue Schwellenwerte
Für neue Antragsteller gilt grundsätzlich eine Anfangsinvestition von mindestens 100.000 USD in die qualifizierende Geschäftstätigkeit.
Mittelherkunft, Transfer, Verwendung und Zuordnung zum Unternehmen müssen konsistent dokumentiert werden.
Ab dem dritten Geschäftsjahr muss das investorengeführte Unternehmen grundsätzlich einen Jahresumsatz von mindestens 5 Mio. MUR erzielen.
Geschäftsmodell und Finanzplanung sollten diese Schwelle bereits vor Antragstellung realistisch abbilden.
Für die weitere Verlängerung steigt die maßgebliche Umsatzanforderung ab dem fünften Jahr grundsätzlich auf mindestens 8 Mio. MUR pro Jahr.
Eine kurzfristige Startfinanzierung ersetzt daher kein dauerhaft tragfähiges Unternehmen.
Voraussetzungen
Ein belastbares Investor-Permit-Projekt verbindet Finanzierung, Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit, Banking, Compliance und die persönliche Rolle des Antragstellers.
Saubere Abgrenzung
Aufenthalt und Arbeitsrecht beruhen auf einer aktiven qualifizierenden Geschäftstätigkeit mit Anfangsinvestition und laufenden Leistungskriterien.
Eine Gesellschaft kann registriert werden, ohne dass daraus automatisch ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht für den ausländischen Gesellschafter entsteht.
Bestimmte zugelassene Immobilienkäufe können unter eigenen gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Residence Permit führen. Das ist keine Investor Occupation Permit.
Der neue gesetzliche Rahmen sieht eine gesonderte investitionsbasierte Route zur Permanent Residence vor. Die Investition von mindestens 1 Mio. USD muss in eine qualifizierende Geschäftstätigkeit fließen; übliche EDB-Wohnimmobilienkäufe werden nicht angerechnet.
Planung vor Antragstellung
Die zentrale Frage lautet nicht mehr nur: „Kann ich 100.000 USD investieren?“ Entscheidend ist, ob das Unternehmen aus eigener wirtschaftlicher Kraft die späteren Umsätze erreichen und sauber dokumentieren kann.
Welche lokalen, regionalen oder internationalen Kunden erzeugen wiederkehrenden Umsatz? Absichtserklärungen ersetzen keine belastbare Marktnachfrage.
Wie entwickelt sich der Umsatz bis zum dritten und fünften Jahr? Annahmen sollten mit Preisen, Kapazität, Vertrieb und Personalplanung zusammenpassen.
Personal, Büro, Technik, Lizenzen, Banking und Administration müssen zur realen Tätigkeit passen, ohne das Unternehmen wirtschaftlich zu überlasten.
Antragsunterlagen
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Häufige Fragen
Für neue Antragsteller gilt seit August 2026 grundsätzlich eine Anfangsinvestition von mindestens 100.000 USD in die qualifizierende Geschäftstätigkeit.
Ab dem dritten Geschäftsjahr sind grundsätzlich mindestens 5 Mio. MUR Jahresumsatz erforderlich. Ab dem fünften Jahr steigt die Schwelle für die weitere Verlängerung auf mindestens 8 Mio. MUR.
Nein. Gesellschaftsregistrierung und Occupation Permit sind unterschiedliche Verfahren. Die aktive Geschäftstätigkeit sowie die Investitions-, Nachweis- und Leistungskriterien müssen eigenständig erfüllt werden.
Ein gewöhnlicher Immobilienkauf ist nicht automatisch eine Investor Occupation Permit. Zugelassene immobilienbezogene Residence-Wege und die Investor-Permit-Route müssen getrennt geprüft werden.
Nein. Das Golden Visa ist ein gesonderter gesetzlicher Rahmen für eine investitionsbasierte Permanent Residence. Die operativen Vorgaben dieser neuen Route müssen weiterhin anhand aktueller Behördeninformationen geprüft werden.
Nein. Aufenthaltsrecht und steuerliche Ansässigkeit folgen unterschiedlichen Regeln. Aufenthaltstage, Wohnsitz, persönliche Bindungen und die tatsächliche Geschäftsleitung sind gesondert zu beurteilen.
Offizielle Grundlagen
Maßgeblich bleiben die geltenden Gesetze, Richtlinien und das aktuelle Antragsverfahren. Die neuen Schwellen wurden im August 2026 gesetzlich verankert und vom Economic Development Board erläutert.